Mayer's Büro für Geschäftskunden

Haben Sie schon einmal nachgerechnet, was Ihre Buchhaltungskraft kostet?

Mit Sozialleistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Krankenfehlzeiten, Arbeitsplatzkosten und und und...

Was machen Sie bei Krankheit oder Urlaub Ihres Angestellten?

Bei uns ist in diesem Falle immer für Vertretung gesorgt.

Viele Unternehmer entscheiden sich daher statt einer teueren Neueinstellung für unsere Dienstleistungen.

Weil sie besser kalkulierbar ist.

Wir sind nicht an die Steuerberatergebührenverordnung gebunden.

Die laufende Buchhaltung und Personalabrechnung gehören zu den Leistungen, die man nur anhand der individuellen Verhältnisse der Unternehmen abrechnen kann. Viele Faktoren sind dabei zu berücksichtigen:

  • Ordnungszustand der Unterlagen
  • Menge der zu erfassenden Belege
  • Zusatzleistungen
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Stundenlohnabrechnung/Festgehälter
  • u.v.m.

Wir bieten Ihnen zur Preisermittlung eine bewährte Methode an:

Das völlig unverbindliche Gespräch, bei dem wir Sie nach den preisbeeinflussenden Faktoren fragen.
Sie erhalten dann ein verbindliches Angebot.

Sprechen Sie uns einfach an, wir haben für Ihre Wünsche stets ein offenes Ohr.

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